Rechtliche Information

Ihr Ansprechpartner für neutrale, freie und unabhängige Gutachten !
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Sie sind unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt?

Folgende Rechte stehen Ihnen zu:

Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss Ihnen alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen!
§249 BGB: “Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu.

Das bedeutet, Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall kostenlosen Anspruch auf:

• Einen Spezialisten auf Fachebene, einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl
• Einen Spezialisten auf Rechtsebene, einen Rechtsan-walt – der sich um Ihre Schadensabwicklung kümmert!

Wichtig:

Für den Spezialisten auf Fachebene (freien u. unab-hängigen Sachverständigen) sowie den Spezialisten auf Rechtsebene (Rechtsanwalt) fallen bei einem unverschuldeten Unfall für Sie keinerlei Kosten an!

Vorsicht! Unterschied zwischen einem neutralen – unab-hängigen Gutachten und einem Kostenvoranschlag:
Kostenvoranschläge empfehlen sich lediglich bei Bagatellschäden i.H.v. max. 715 €. Denn dieser beinhaltet keine:
• Ermittlung der ggf. anfallenden Wertminderung
• Ermittlung des Nutzungsausfalls
• Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit Ihres Unfallfahrzeugs
• Benennung von Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten
• Beweissicherung incl. professioneller Fotoanlage über den entstandenen Schaden, diese verhindert, dass Beschädigungen vom Versicherer abgelehnt oder als Vorschaden deklariert werden
Deshalb empfehlen wir Ihnen die Beweissicherung anhand eines freien und unabhängigen Schadensgutachtens und Regulierung über einen Rechtsanwalt, der sich im Schadensgeschäft auskennt und Ihre Interessen vertritt.

Vorsicht! Bei einem Gutachter, den die gegnerische Versicherung beauftragt:
Ein Kfz-Sachverständiger sollte immer nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten. Die Neutralität ist nichtmehr gewährleistet, sobald der Sachverständige von einer Versicherung beauftragt wird. Dieser ist vom Versicherer fast immer angewiesen, Schäden nach den Richtlinien der Versicherungskonzerne zu bewerten und am unteren Limit festzulegen. Zudem bleibt eine fachliche Beratung bei diesen Gutachtern meist aus!

Versicherungskonzerne versuchen hierdurch verständlicher Weise Ausgaben zu minimieren, um wirtschaftlicher zu arbeiten. Dies geht jedoch zu Ihren Lasten! Die Kosten für einen Haftpflichtschaden haben sich aufgrund fortschreitender Technik in Fahrzeugen in den vergangenen 25 Jahren von durchschnittlich ca. 1800 Euro auf 3500 Euro fast verdoppelt. Bei rund vier Millionen Unfällen im Jahr lassen sich durch Kürzungen in der Schadensabwicklungen Beträge im dreistelligen Millionenbereich einsparen. Dies ist meist nicht rechtens.

Welcher Ausgleich steht Ihnen als Geschädigter nun zu?

• Reparaturkosten – Schäden am Fahrzeug, die durch das Schadensereignis entstanden sind.
• Wertminderung – Mindererlös beim Verkauf Ihres nach dem Unfall zu bezeichnendes Unfallfahrzeugs.
• Nutzungsausfall o. Leihwagen – als Ersatz für die Zeit der Reparaturdauer.
• Abschleppkosten – sofern Ihr Fahrzeug nach dem Schaden nicht mehr fahrbereit / verkehrssicher ist.
• Schmerzensgeld – für erlittene körperliche o. seelische Schäden, bei denen Anspruch auf Schadensersatz be-steht.
• Defekte Ausrüstung oder Gepäck – ist Schadensersatz-pflichtig, sofern es bei dem Unfallereignis beschädigt wurde.
• Telefon u. Fahrtkosten – die Ihnen im Zusammenhang mit dem Unfallereignis angefallen sind.
• Ab- und Anmeldekosten beim Totalschaden.

Vorsicht! Warum wir zu einem Rechtsbeistand raten:
Immer häufiger kommt es vor, dass die Versicherungen neutrale Unfallgutachten, welche durch den Geschädigten selbst eingereicht werden, von externen Firmen prüfen lassen. Dies verfolgt den Zweck, durch die Unwissenheit des geschädigten Kosten einzusparen! Denn viele dieser Kürzungen sind nicht legitim. Im Schadensfall kann nur ein kompetenter Rechtsanwalt Ihre Rechte vernünftig gegen die Versicherungskonzerne vertreten. Zudem kann nur dieser Ihren Einzelfall individuell beurteilen, Sie neutral beraten und Sie vor finanziellen Verlusten schützen. Wer dies nicht weiß und den Versicherungen bzgl. der Regulierung vertraut, bleibt am Ende oft auf entgangenen Kosten sitzen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden:

Sie als Geschädigter sollten wissen, dass Sie alleine bestimmen, was mit Ihrem Fahrzeug geschieht. Sie sollten sich von Beginn an auf fachlicher und rechtlicher Ebene einem freien und unabhängigen Fachmann anvertrauen, der Ihre Interessen vertritt. Denn dafür fallen für Sie keine Kosten an.
Zudem entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen, abstoßen, oder sich die Schadenssumme auszahlen lassen und die Reparatur ggf. in Eigenleistung durchführen.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere freien und
unabhängigen Sachverständigen jederzeit gerne zur Verfügung.