Aktuelles vom Ingenieurbüro Bläser
Geänderte Öffnungszeiten für den Standort Ulmen
Sehr geehrte Kunden,
ab dem 16.12.2023 ändern sich unsere Öffnungszeiten für den Standort in Ulmen.
Mo. – Fr.
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
Sa.
08:00 – 12:00 Uhr
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Kfz Prüfstellen Bläser
Ab dem 01.01.2023 – Neue Entgeltliste
Sehr geehrte Kundschaft,
ab dem 01.01.2023 gilt die neue Entgeltliste für Fahrzeuguntersuchungen.
Mit freundlichen Grüßen Ihre
KFZ-Prüfstelle Bläser und Kollegen
Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern
Bund und Länder haben in Bezug auf die Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern die nachstehend beschriebene gemeinsame Vorgehensweise abgestimmt:
Die Bereifung wird im Rahmen der EU-Typgenehmigung von Krafträdern (Fahrzeugen der Klasse L) gemäß Anhang XV der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen bzw. Kapitel 1 Anhang III der vorangegangenen Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen geprüft. Dabei wird überprüft, ob der Bereich, in dem sich die Rad-/Reifenkombination dreht, groß genug ist, dass bei Verwendung der größten zulässigen Reifen- und Felgenbreiten die Bewegung der Rad-/Reifenkombination im Rahmen der Höchst- und Mindestangaben des Fahrzeug- bzw. Reifenherstellers nicht behindert wird.
Neue Prüfstelle in Kaisersesch
Kfz-Sachverständige und –Gutachter
Als freiberufliche Kfz-Sachverständige erstellen wir Unfallgutachten (Schadengutachten) und Beweissicherungsgutachten. Ferner sind wir tätig in der Verkehrsunfall-Rekonstruktion und bei der Bewertung von Maschinenschäden.
Sechsmal in der Eifel
Von Daun bis PolchHäufige Fragen
Was kostet eine HU?
Bei Pkw mit max. 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse werden 122,– Euro für die HU inkl. Teiluntersuchung Abgas fällig.
Siehe: Aktuelle Entgeltliste
Brauche ich einen Termin?
Bitte setzen Sie sich für eine Terminvereinbarung direkt mit den gewünschten Prüfstelle in Verbindung. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt Prüfstellen oder ganz unten auf unserer Homepage.
Welche Feinstaubplakette kann ich erhalten?
Die für Ihr Fahrzeug zuteilbare Feinstaubplakette (Umweltplakette) können Sie mit dem Online-Rechner der KÜS ermitteln.
Hierzu benötigen Sie die Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeuges, Sie finden diese Angabe im Fahrzeugschein (die letzten beiden Stellen der Schlüsselnr. „zu 1“ ) oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I (die letzten beiden Stellen von Feld „14.1“).
Was ist der Unterschied zwischen einer Oldtimer-Einstufung und einem Oldtimer-Gutachten?
Bei einem Oldtimer-Gutachten wird der Erhaltungszustand und Wert eines Oldtimers begutachtet, fotografisch dokumentiert und in einem Gutachten niedergeschrieben.
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Schauen Sie auf unsere Seite Stellenangebote, ob zur Zeit eine für Sie passende Stelle offen ist.