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Aktuelles vom Ingenieurbüro Bläser

Schutz aller Verkehrsteilnehmer: Weitere Assistenzsysteme in Neufahrzeugen verpflichtend

Schutz aller Verkehrsteilnehmer: Weitere Assistenzsysteme in Neufahrzeugen verpflichtend

Sie sollen Fahrerinnen und Fahrer unterstützen, indem sie bestimmten Gefahren vorbeugen oder bei einem Unfall dessen Folgen zumindest deutlich abschwächen: Automatisierte Assistenzsysteme sind aus modernen Fahrzeugen nicht mehr wegzudenken. Zwei weitere solcher Systeme und eine Sicherheitsvorrichtung sind ab dem 7. Juli 2026 in allen EU-weit zugelassenen neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen verpflichtend.

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Quelle: KÜS

Fahrzeugprüfungen

In unseren Prüfstellen in Ulmen, Daun, MayenPolch , Kelberg und Kaisersesch führen wir – im Namen und auf Rechnung der KÜS – hoheitliche Fahrzeugprüfungen an Pkw, Lkw und Krafträdern durch.

  • Hauptuntersuchungen
    inkl. Teiluntersuchung Abgas
  • Änderungsabnahmen
  • Sicherheitsprüfungen

Kfz-Sachverständige und –Gutachter

Als freiberufliche Kfz-Sachverständige erstellen wir Unfallgutachten (Schadengutachten) und Beweissicherungsgutachten. Ferner sind wir tätig in der Verkehrsunfall-Rekonstruktion und bei der Bewertung von Maschinenschäden.

Sechsmal in der Eifel

Von Daun bis Polch

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Häufige Fragen

Was kostet eine HU?
Der Preis für eine Hauptuntersuchung hängt vom Fahrzeug ab. Er reicht von 38,– Euro beim ungebremsten Anhänger über 77,– Euro beim Motorrad bis über 200,– Euro beim schweren Lkw.
Bei Pkw mit max. 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse werden 129,– Euro für die HU inkl. Teiluntersuchung Abgas fällig.
Siehe: Aktuelle Entgeltliste
Brauche ich einen Termin?

Bitte setzen Sie sich für eine Terminvereinbarung direkt mit den gewünschten Prüfstelle in Verbindung. oder vereinbaren Sie online einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt Prüfstellen oder ganz unten auf unserer Homepage.

Welche Feinstaubplakette kann ich erhalten?

Die für Ihr Fahrzeug zuteilbare Feinstaubplakette (Umweltplakette) können Sie mit dem Online-Rechner der KÜS ermitteln.

Hierzu  benötigen Sie die Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeuges, Sie finden diese Angabe im Fahrzeugschein (die letzten beiden Stellen der Schlüsselnr. „zu 1“ ) oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I (die letzten beiden Stellen von Feld „14.1“).

Was ist der Unterschied zwischen einer Oldtimer-Einstufung und einem Oldtimer-Gutachten?
Bei der Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer (gemäß § 23 StVZO) wird überprüft, ob das Fahrzeug den Status Oldtimer und damit das H-Kennzeichen und die entsprechenden steuerlichen Vergünstigungen erhalten kann.

Bei einem Oldtimer-Gutachten wird der Erhaltungszustand und Wert eines Oldtimers begutachtet, fotografisch dokumentiert und in einem Gutachten niedergeschrieben.

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