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Aktuelles vom Ingenieurbüro Bläser

Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern

Bund und Länder haben in Bezug auf die Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern die nachstehend beschriebene gemeinsame Vorgehensweise abgestimmt:

Die Bereifung wird im Rahmen der EU-Typgenehmigung von Krafträdern (Fahrzeugen der Klasse L) gemäß Anhang XV der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen bzw. Kapitel 1 Anhang III der vorangegangenen Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen geprüft. Dabei wird überprüft, ob der Bereich, in dem sich die Rad-/Reifenkombination dreht, groß genug ist, dass bei Verwendung der größten zulässigen Reifen- und Felgenbreiten die Bewegung der Rad-/Reifenkombination im Rahmen der Höchst- und Mindestangaben des Fahrzeug- bzw. Reifenherstellers nicht behindert wird.

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KÜS: Sicher unterwegs im Winter

Ein später Wintereinbruch hat derzeit Teile von Deutschland fest im Griff. Wie man auch bei Minusgraden, Schnee und Eis sicher mit dem Fahrzeug unterwegs ist, dazu geben die Experten der KÜS wichtige Tipps.

Kühlkreislauf und Scheibenwaschanlage wappnet man mit entsprechenden Frostschutzmitteln gegen Kälte. Bis zu welchen Minusgraden entsprechende Produkte schützen, steht auf der Verpackung. Das Regulieren kann bei einem der vielen angebotenen Winterchecks in einer Werkstatt geschehen Bei „Do it yourself“ gilt: Den Deckel des Kühlsystems nur im kalten Zustand und bei gesichertem Druckausgleich öffnen, da andernfalls heiße Kühlflüssigkeit austreten kann. Messgeräte, mit denen man den Stand des noch vorhandenen Frostschutzmittels im Motorkühlsystem zuverlässig überprüfen kann, sind preiswert im Handel (z. B. Baumärkte) zu bekommen. Ein Tipp zur Produktwahl: Das einzufüllende Frostschutzmittel sollte die gleiche Farbe haben wie die im Kühler vorhandene Flüssigkeit, da sie speziell auf das jeweilige Fahrzeug angepasst ist. Bei der Scheibenwaschanlage sieht das ganze etwas einfacher aus. Hier sollte der entsprechende Frostschutz nach der Tabelle auf dem Gebinde gemischt und eingefüllt werden, -20 Grad Celsius reichen normalerweise in unseren Breiten aus. Ob entsprechender Gefrierschutz und optimale Reinigungsleistung des Winterscheibenreinigers gewährleistet wird, lässt sich aus unabhängigen Produkttests ableiten. Die Experten der KÜS unterstützten hier auch schon des Öfteren bei der Erstellung solcher Vergleichstests. Die Scheibenwaschanlage muss nach dem Einfüllen mehrfach betätigt werden, um so auch die Schläuche zu den Düsen mit dem frostgeschützten Reiniger zu füllen und dadurch funktionsfähig zu halten. Andernfalls frieren sie zu und die Scheibenwaschanlage verliert ihre Wirkung.

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Fahrzeugprüfungen

In unseren Prüfstellen in Ulmen, Daun, MayenPolch , Kelberg und Kaisersesch führen wir – im Namen und auf Rechnung der KÜS – hoheitliche Fahrzeugprüfungen an Pkw, Lkw und Krafträdern durch.

  • Hauptuntersuchungen
    inkl. Teiluntersuchung Abgas
  • Änderungsabnahmen
  • Sicherheitsprüfungen

Kfz-Sachverständige und –Gutachter

Als freiberufliche Kfz-Sachverständige erstellen wir Unfallgutachten (Schadengutachten) und Beweissicherungsgutachten. Ferner sind wir tätig in der Verkehrsunfall-Rekonstruktion und bei der Bewertung von Maschinenschäden.

Sechsmal in der Eifel

Von Daun bis Polch
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Häufige Fragen

Was kostet eine HU?
Der Preis für eine Hauptuntersuchung hängt vom Fahrzeug ab. Er reicht von 38,– Euro beim ungebremsten Anhänger über 77,– Euro beim Motorrad bis über 200,– Euro beim schweren Lkw.
Bei Pkw mit max. 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse werden 129,– Euro für die HU inkl. Teiluntersuchung Abgas fällig.
Siehe: Aktuelle Entgeltliste
Brauche ich einen Termin?

Bitte setzen Sie sich für eine Terminvereinbarung direkt mit den gewünschten Prüfstelle in Verbindung. oder vereinbaren Sie online einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt Prüfstellen oder ganz unten auf unserer Homepage.

Welche Feinstaubplakette kann ich erhalten?

Die für Ihr Fahrzeug zuteilbare Feinstaubplakette (Umweltplakette) können Sie mit dem Online-Rechner der KÜS ermitteln.

Hierzu  benötigen Sie die Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeuges, Sie finden diese Angabe im Fahrzeugschein (die letzten beiden Stellen der Schlüsselnr. „zu 1“ ) oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I (die letzten beiden Stellen von Feld „14.1“).

Was ist der Unterschied zwischen einer Oldtimer-Einstufung und einem Oldtimer-Gutachten?
Bei der Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer (gemäß § 23 StVZO) wird überprüft, ob das Fahrzeug den Status Oldtimer und damit das H-Kennzeichen und die entsprechenden steuerlichen Vergünstigungen erhalten kann.

Bei einem Oldtimer-Gutachten wird der Erhaltungszustand und Wert eines Oldtimers begutachtet, fotografisch dokumentiert und in einem Gutachten niedergeschrieben.

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